Gemäß Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO NRW) sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken bis zum 31.01.2021 untersagt.

 

 

D.h. das Touristen-Camping ist ab 01.02.2021 wieder möglich.

 

https://www.land.nrw/corona

 

 

Schreiben der Gemeinde Simmerath vom 08.04.2020:

 

Nutzung von Campingplätzen von Dauercampern

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß § 8 Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO NRW) vom 22.03.2020 sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken untersagt.

 

Diesbezüglich wurden vermehrt Anfragen von Dauercampern, insbesondere in Bezug auf Pflegearbeiten auf dem Grundstück etc., an die hiesige Dienststelle gestellt. Bislang bestand die Rechtsmeinung, dass auch Dauercamper unter diese Reglung fallen und ihren Dauerstellplatz nicht nutzen dürfen.

 

Aktuell hat das Land NRW die oben genannte Bestimmung aus der CoronaSchVO näher ausgelegt und mitgeteilt, dass Dauercamper nicht unter diese Bestimmung fallen. In der aktuellen Veröffentlichung heißt es wie folgt:

 

"Dauercamping entspricht der Nutzung einer Zweitwohnung und sei infektiologisch nicht risikoreicher. Es sei daher zulässig. Jede weitere Campingnutzung zu touristischen Zwecken aber nicht."

 

Dies bedeutet, dass Dauercamping erlaubt ist, dem gegenüber eine vorübergehende kurzzeitige Vermietung von Stellplätzen jedoch nicht gestattet ist.

Ich bitte Sie jedoch als Betreiber eines Dauercampingplatzes darauf zu achten, dass auch auf Ihrem Gelände die kontaktreduzierenden Maßnahmen eingehalten werden,

d.h.

 

* keine Ansammlungen von mehr als 2 Personen (Familienangehörige ausgeschlossen),

* Mindestabstand von 1 ,5 m,

* Steuerung des Zutritts zu den Sanitäranlagen zur Vermeidung von Warteschlangen sowie erhöhte Hygienevorkehrungen.

 

Ich bitte dies entsprechend an Ihre Dauercamper weiterzuleiten, es besteht jedoch nach wie vor der Appell

 

"Der beste Schutz ist und bleibt, derzeit zu Hause zu bleiben !".

 

gez. Gemeinde Simmerath

 

 

Schreiben der Gemeinde Simmerath vom 08.04.2020
Nutzung von Campingplätzen-Dauercamper.p
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D-52152

Rurberg am Rursee

Hövel 29 und

Weidenhövel 7-15

 

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(vorübergehendes Camping)

 

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